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Die praktische Ausbildung erfolgt vor allem im dritten Ausbildungsjahr in der Praxiseinrichtung. Zusätzlich wird der Schüler/die Schülerin durch die Fachschule begleitet.

Auszug aus BbS-VO vom 10.Juli 2015, § 127

  „(1) Die praktische Ausbildung ist in sozialpädagogischen Einrichtungen in den Arbeitsfeldern

1. Kindertageseinrichtungen (Altersgruppe 0 bis 6 Jahre) und

2. Kinder- und Jugendarbeit oder

3. Hilfen zur Erziehung oder

4. sozialpädagogische Tätigkeiten in der Schule (Altersgruppe 6 bis 14 Jahre) durchzuführen ...

 (2) Die praktische Ausbildung ist in mindestens zwei sozialpädagogischen Arbeitsfeldern gemäß Absatz 1 durchzuführen. Das Arbeitsfeld der Kindertageseinrichtungen ist verpflichtend zu belegen, die Auswahl der weiteren Arbeitsfelder trifft die Schülerin oder der Schüler. Die Mindestdauer in jedem Arbeitsfeld beträgt 400 Stunden."                                                               


Die praktische Ausbildung wird durch begleitenden Unterricht ergänzt, wovon ein großer Teil in zwei Blockwochen stattfindet. Die praktische Prüfung schließt die Ausbildung ab.

Die Auswahl der Praktikumseinrichtung trifft in allen Ausbildungssequenzen die Schülerin bzw. der Schüler eigenverantwortlich, diese Wahl bedarf jedoch der Zustimmung der Fachschule. In der Regel findet die praktische Ausbildung im Umkreis der Schule statt (bis zu 50 km von der Schule).