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Die praktische Ausbildung erfolgt im vierten Ausbildungsjahr. Neben der beruflichen Tätigkeit absolviert der Schüler / die Schülerin 400 Stunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung und wird zusätzlich durch die Fachschule begleitet.

Auszug aus BbS-VO vom 10.Juli 2015, § 127

„(4) In der Ausbildung in Teilzeitform werden 800 Stunden der praktischen Ausbildung durch die berufliche Tätigkeit nachgewiesen. 400 Stunden sind in einem anderen als die berufliche Tätigkeit betreffenden Arbeitsfeld zu leisten. Das Arbeitsfeld Kindertageseinrichtungen ist auch in der Teilzeitform verpflichtend nachzuweisen. Die praktische Ausbildung im zweiten Arbeitsfeld kann während der berufsbegleitenden Ausbildung auch in Abschnitten durchgeführt werden."  
 

Die praktische Ausbildung wird durch eine Blockwoche begleitenden Unterricht ergänzt. Die praktische Prüfung schließt die Ausbildung ab.
Die Auswahl der Praktikumseinrichtung trifft in allen Ausbildungssequenzen die Schülerin bzw. der Schüler eigenverantwortlich, diese Wahl bedarf jedoch der Zustimmung der Fachschule. In der Regel findet die praktische Ausbildung im Umkreis der Schule statt (bis zu 50 km von der Schule).